Original SONY Plattenspielerfüsse Vinyl Platte PS x Falcon Füsse 65 55 50 75 800
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Description
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Hier möchte ich die abgebildeten Original SONY Plattenspielerfüsse verkaufen, sind sehr gut erhalten, 4 Stück, hochwertig und von einem Sony Falcon Plattenspieler vielleicht auch gut für Customumbau ,was schön seltenes für Sammler, Bastler oder Vinylfans Maße ungefähr als Anhaltspunkt ! Durchmesser unten ca 45, oben ca 15, Kugel ca 40, Höhe ca 45 Habe mehrere Abzugeben, einfach mal schauen… Einfach die Fotos anschauen Zustand gebraucht mit Staub und Nutzungsspuren, siehe Fotos Abholung oder Versand versichert mit Sendungsnachweis Die von Ebay angezeigten Daten sind NICHT auf Richtigkeit geprüft ! Es gelten Privatverkaufsregeln ohne Rücknahme. Keine Garantie/Gewährleistung. Gefahrenübergang bei Versandschäden auf den Käufer. Gute Verpackung bekomme ich hin.Versandkosten wie beschrieben...Ebaygebühren DARF ich bezahlen ! Versand innerhalb Deutschlands wenn möglich, Inseln mit Aufpreis. Ausland eventuell möglich bitte ANFRAGEN Und Jetzt noch etwas Text für Leute die Geld aus unbeabsichtigten Fehlern schlagen wollen ! 500-1 LK03 Keine Abmahnung ohne Kontaktaufnahme!!Sollte irgendwelcher Inhalt oder die Designtechnische Gestaltung einzelner Angebotsseiten oder Teile dieses Angebots fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Angebotswebseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit ein Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Verwendete Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers und werden hier nur gebraucht, da sie Bestandteil des Produktes sind.
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