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Urbanista London Kopfhörer Midnight Black Artikelnr.: 39498 Hersteller:Urbanista Zustand:RenewLieferumfang:Ladecase, USB-Kabel, Bedienungsanleitung, OVP - Jedes Gebrauchtgerät professionell generalüberholt - Versand noch heute (bei Zahlungseingang bis 14 Uhr) - 30 Tage kostenloser Rückversand Beschreibung London sind leistungsstarke Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung und Umgebungsgeräuschmodus, mit denen Sie entscheiden können, wie viel von der Außenwelt Sie hereinlassen. Mit einer anpassbaren Passform und 7,5 Stunden Spielzeit pro Ladung werden sie mit einem Gehäuse im Taschenformat geliefert, das 3 volle Ladungen liefert und drahtlos oder über USB-C mit Strom versorgt werden kann. Bluetooth 5.0:10 m Reichweite Aktive Geräuschunterdrückung Umgebungsgeräuschmodus Spielzeit (Kopfhörer): 7,5 h Gesamtspielzeit (mit Hülle): 30 h In-Ear-Erkennung Anpassbare In-Ear-P Touch-Steuerung: Telefonanrufe & Musik verwalten, Siri oder Google aktivieren Ladecase &ndash, kann kabellos oder über USB-C aufgeladen werden Kompatibel mit Android und iOS Outlet Store Heidelberg Eppelheim Öffnungszeiten: Montag - Freitag : 10:00 - 18:30 Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise Ihre Vorteile bei notebookgalerie Ihre Vorteile bei notebookgalerie Kostenloser Versand und Rückversand via DHL oder UPS Rechnung, PayPal, Lastschrift, Kreditkarte, Vorkasse, Bar und EC Über 15 Jahre Erfahrung mit gebrauchten IT Geräten Über 70.000 zufriedene Kunden Wir bei ebay eBay Shop eBay Profil eBay Bewertungen eBay Kontaktaufnahme Versand DHL UPS Zahlung Paypal Kreditkarte Lastschrift Kauf auf Rechnung Bar & EC Karte Partner Top Service ISO-Zertifikate Rechtliche Hinweise Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten Hinweis zur Verpackungsverordnung Garantiebedingungen Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer): 1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben. 2. Bedeutung der Batteriesymbole Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht Cd für Cadmium, Pb steht für Blei, und Hg für Quecksilber. 3.Fahrzeugbatterien Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit. 1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen. Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten. Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet: 2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten für Endnutzer: Endnutzer als Besitzer von Altgeräten haben folgende Rückgabemöglichkeiten: a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät haben Sie die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben. Ist Ort der Abgabe Ihr privater Haushalt, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung. Hierfür können Sie bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben. Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend: Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt. Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b) b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben. Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt. Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6 von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer. Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu. Wir haben zur Erfüllung unserer Verpflichtungen die folgenden Rückgabemöglichkeiten geschaffen: Informieren Sie hier unbedingt über die von Ihnen geschaffenen Rückgabemöglichen für Elektroaltgeräte. (Bitte beachten Sie: Die IT-Recht Kanzlei kann Ihnen bezüglich der Information zu den von Ihnen geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Elektroaltgeräten keinen „Mustertext“ zur Verfügung stellen, da es verschiedene Rücknahmesysteme gibt und diese jeweils unterschiedlich ausgestaltet sind. So muss der Endnutzer von Ihnen u.a. darüber informiert werden, wo er eine nahegelegene Rücknahmestelle auffinden kann. In aller Regel wird dies durch eine Verlinkung auf die Webseite des Anbieters Ihre Rücknahmesystems mit entsprechender Suchfunktion gelöst werden. Ein entsprechender Informationstext zu den Details Ihres Rücknahmesystems sollte Ihnen allerdings vom Anbieter Ihres Rücknahmesystems zur Verfügung gestellt werden. Wichtig: Bitte fügen Sie in dem nachfolgenden Muster unter der Ziffer 2 den Informationstext Ihres Anbieters zum jeweiligen Rücknahmesystem und den dadurch geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte ein. Auf diese Weise können Sie dann Ihren Online-Informationspflichten nach dem ElektroG insgesamt nachkommen.) c) Sonstige Rückgabemöglichkeiten Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. 3. Hinweis zum Datenschutz Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen. Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Interseroh+ GmbH Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Interseroh+ GmbH, Köln, (Nummer: 16109) angeschlossen. Auf alle von uns verkauften gebrauchten Notebooks, PCs und Monitore gewähren wir die gesetzliche 24-monatige Gewährleistung! Bei vielen Geräten aus diesen Kategorien bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, gegen Aufpreis eine Garantie mit einer Laufzeit von 24 oder 36 Monaten zu vereinbaren. Bedingungen der Garantie: Laufzeit der Garantie beginnt ab dem Kaufdatum. Wir erbringen Garantieleistungen bei Defekten aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern. Die Garantie umfasst keine defekte aufgrund missbräuchlicher Nutzung oder in Folge von unsachgemäßer Behandlung. Es liegt im Ermessen der KONSER OHG ob die Geräte repariert oder ersetzt werden. Ist beides nicht möglich, erfolgt eine Gelderstattung nach dem Zeitwert des Gerätes. Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit noch eine neue Garantie. Ansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit in Textform geltend gemacht werden (die entsprechenden Kontaktdaten finden sich auf der Garantie-Urkunde). Im Garantiefall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir senden Ihnen eine DHL-Paketmarke zu, mit der Sie Ihr Gerät portofrei an uns einsenden können. Bitte legen Sie dem Paket die von uns erhaltene Garantiekarte oder eine Kopie der Kaufrechnung bei. Die Kosten für den Rückversand werden von uns getragen, wenn der geltend gemachte Mangel im Rahmen unserer Garantieverpflichtung liegt. Garantieansprüche bestehen nur bei Material- und Konstruktionsfehlern. Von der Garantie nicht gedeckt sind nachfolgende Punkte (Aufzählung nicht zwingend abschließend): - Mängel die dadurch verursacht wurden, dass die Einsendung nicht transportsicher verpackt wurde - Mängel durch Eingriffe, die nicht fachgerecht durchgeführt wurden - Schäden durch unsachgemäße Behandlung - Schäden durch Witterungseinflüsse - Schäden durch Überspannung - Schäden durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler - natürlicher Verschleiß (z.B. Akkuverschleiß) - normale Abnutzungserscheinungen Geltungsbereich der Garantie ist Deutschland. Die gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehenden Gewährleistungsrechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Bitte beachten: Auftretende Schäden/Mängel, die nicht vom Umfang der Garantie erfasst sind, können, sofern technisch möglich, gegen Erstattung der Kosten durchgeführt werden. Selbstverständlich senden wir Dir in einem solchen Fall einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu. Für ein Angebot dahingehend steht euch unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Garantiegeberin ist die KONSER OHG, Wasserturmstr. 50, 69214 Eppelheim. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle von uns verkauften gebrauchten Produkte die gesetzlich vorgeschriebene 24-monatige Gewährleistung.
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