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Bitte nehmen Sie sich genügend Zeit zum Anschauen der Bilder, lesen Sie auch die Beschreibung sorgfältig durch und stellen Sie eventuell auftretende Fragen!WillkommenZu meiner Auktion! und Vielen Dank für Ihr Interesse ! In dieser Auktion bieten Sie auf einen äußerst seltenen Vintage Niederfrequenzverstärker Telefunken S81 Baujahr ca. 1958-1961Es geht an, die Röhren glühen.Weitere Funktionen wurden nicht geprüftTxBxH: 245 x 310 x 60 mm; Masse: 3,96 kg Interessant für Sammler. Ich verkaufe das Gerät unter Ausschluss der Gewährleistung und nur als Ersatzteilträger mit dem Vermerk defekt.Schauen Sie sich die Fotos an, sie sind Teil der Beschreibung...Wenn auch Sie an einem hochwertigen Stück ihr Herz verloren haben, sind Sie hier genau richtig. Sehen Sie sich einfach die Fotos an. Die Ware wird so versendet, wie sie zu sehen ist. Sollten noch Fragen bestehen, beantworte ich sie gerne.Ich habe extra genug Bilder eingestellt, damit Ihr Euch selbst eine Meinung bilden könnt.VERSICHERTER VERSAND!!!Die verwendeten Markennamen sind rechtlich geschützt und werden hier nur verwendet, weil Sie Bestandteil der Auktion sind.Also mailt mir, wenn Ihr Fragen habt... und schaut Euch bitte auch meine anderen Auktionen an... Akzeptierte Zahlungsmethoden: Banküberweisung oder Barzahlung bei Abholung. BITTE DURCHLESEN!!!AUS EIGENER ERFAHRUNG!!!In meinen Angeboten und Auktionen versuche ich, alle Waren nach bestem Wissen und Gewissen so genau wie möglich zu beschreiben, sowohl im Text als auch durch eingestellte Bilder.Es gibt aber Leute welche gerne neu und gebrauchte Waren verwechseln ,und erwarten von gebrauchten Gegenständen,welche 10,20 oder mehr Jahre alt sind, was besonderes sind.Also Leute,wenn Ihr von mir Neuware mit Garantie erwartet,seid Ihr bei mir falsch.Nachverhandlungen sind ausgeschlossen, derartige und andere Manipulationen nach dem Kauf laufen ins Leere und werden darüberhinaus juristisch verfolgt. Dieser Hinweis ist notwendig, um betrügerische Versuche potentieller Schwindler und Bauernfänger, die es leider hin und wieder gibt, zu unterbindenBeim schweren Elektro oder empfindlichen Elektrogeräte(wie Plattespieler)wäre Abhohlung mir lieber,weil ich keinen Einfluss auf die Arbeit des Versandunternehmers habe,das heißt ,Versand ist immer mit dem Risiko ,beschädigte Ware zu bekommen, verbunden. Sollte die Ware nach eurer Sicht nicht in Ordnung sein oder beschädigt(Transportschaden)bitte ich sofort und nicht erst nach 10 Tagen ,zu reklamieren.Der Versand:Meine Versandkosten berechne ich fair und nenne sie klar und deutlich in allen meinen Auktionen. Versandkosten bestehen grundsätzlich aus Verpackungs- und Portokosten. Entscheidend ist dass z.B. Verpackungsmaterial (Klebeband, Paketband usw.) und der Weg zur Post Geld kostet. Anteilig muss ich diese Kosten bei einigen Auktionen an den Käufer weitergeben. Wenn das Geld eingegangen ist, schicke ich die Ware innerhalb der nächsten 3 Tagen los (meistens auch schon früher). Falls es zu Verzögerungen kommen sollte, melde ich mich bei Ihnen. (per E-Mail) Viel Erfolg beim Bieten...Das neue Gewährleistungsrecht zwingt mich dazu, folgende Angaben zu machen: Als Privatperson schließe ich jede Gewährleistung nach EU-Recht aus. Alle Fragen müssen unbedingt vor dem Bieten geklärt werden. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Keine Rücknahme. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind oder irgendwelche Zweifel haben! Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers.Falls die Ware beschädigt bei Ihnen ankommt, bitte den Schaden unverzüglich nach Erhalt bei der Transportfirma melden, dazu ist das Ausfüllen eines Schadenformulars/Niederschrift notwendig, ansonsten kann keine Schadensregulierung erfolgen.Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, das der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01)
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